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Steuerberatung

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Der Notar berät Sie bei der Realisierung Ihres „letzten Willens“ insbesondere durch Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte (Pflichtteilsrecht, Anrechnung von Schenkungen, mehrmalige Ausnutzung von Freibeträgen, Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Fällen mit Auslandsbezug).

Ebenso unterstützt er Sie bei der Abwicklung eines Nachlasses z.B. durch eine Erbscheinsverhandlung, Beantragung eines Erbscheins, Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft.

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