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Die Gewinnermittlung ist nicht allein Instrument zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns für die Finanzverwaltung, sondern kann, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus, für den Unternehmer und interessierte Dritte (beispielsweise Kapitalgeber) die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens illustrieren.
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