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Steuerberatung

Tel.: 030-5360 388-0
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Rechtsanwälte/Notare

Tel.: 030-5360 388-70
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Die Bezahlung unserer Tätigkeit als Steuerberater und Rechtsanwälte richtet sich entweder nach dem Gesetz oder nach einer mit Ihnen getroffenen Honorarvereinbarung. Wird keine Vereinbarung getroffen, richtet sich die Bezahlung nach der Steuerberatervergütungsverordnung bzw. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Maßgebend für die Bezahlung sind danach der sog. Gegenstandswert und die Art unserer Tätigkeit. Die gesetzlichen Regelungen sind aber kompliziert und die Kosten im vorhinein schwer zu überschauen.

Oft ist es deswegen für beide Seiten sinnvoller, eine vom Gesetz abweichende Honorarvereinbarung zu treffen. Dann vereinbaren wir einen angemessenen Stundensatz oder in manchen Fällen auch ein Pauschalhonorar.

Insbesondere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung bieten wir auch eine dauerhafte Beratung zu einem monatlichen Festpreis an, d.h. Sie können sich mit allen auftretenden Rechtsfragen an uns wenden und erhalten eine Beratung ohne jeweils gesonderte Abrechnung.

Die notarielle Tätigkeit muss immer nach dem Gesetz, nämlich dem sog. Gerichts- und Notarkostengesetz abgerechnet werden. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind einem Notar nicht erlaubt.

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