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Wir unterstützen Sie rechtlich und steuerlich bei der Errichtung eines Testamentes. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, damit Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Ihre Vorstellungen einer Erbregelung umzusetzen:
Ein besonders komplexes Thema ist das sog. Unternehmertestament. Durch dieses muss sichergestellt werden, dass das Unternehmen auch im Erbfall fortexistieren kann und nicht wegen Ausgleichszahlungen an Miterben oder Pflichtteilsberechtigte oder wegen zu großer Erbschaftssteuerbelastung zerschlagen werden muss.
Genau so wichtig wie ein gutes Unternehmertestament ist aber, rechtzeitig durch einen guten Ehevertrag und entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag das dauherhafte Bestehen des Unternehmens zu sichern.
Ein weiteres wichtiges Gebiet sind die sich häufenden „internationalen Erbfälle“, also Erbfälle mit Auslandsbezug; sei es, weil der Erblasser oder zumindest einer der Erben im Ausland lebt(e) oder sich zumindest ein Teil des Vermögens im Ausland befindet. Hier muss geprüft und berücksichtigt werden, welches Erbrecht gilt, was das für Folgen hat (z.B. kein Pflichtteilsrecht in vielen ausländischen Rechtsordnungen) und ob man hier zur Realisierung der eigenen Vorstellungen z.B. durch die Auswahl des anzuwendenden Rechts Einfluss nehmen kann. Genau so wichtig ist in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Denn häufiger als man denkt, droht bei internationalen Erbfällen eine Doppelbesteuerung, die wirtschaftlich fatale Folgen haben kann.
Außer bei der Errichtung eines Testamentes unterstützen wir Sie auch bei der rechtlichen und steuerlichen Abwicklung eines Erbfalls. Denn so traurig der Tod eines nahestehenden Menschen ist, so viel ist doch zu bedenken und zu tun:
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